In leeren Urnen wird die Demokratie begraben

Seit vielen Jahren ist im § 23 der Satzung der Ärztekammer für Salzburg verankert, dass die Wahl der Spitals- und Bezirksärztevertreter bzw. Fachgruppenobmänner nur durch direkte Teilnahme an Wahlsitzungen möglich ist.

Jede andere moderne Form der Teilnahme an dieser Wahl (z.B. E-Voting oder Briefwahl) wird hier explizit ausgeschlossen. 

Das hat zur Folge, dass es vielen Kolleginnen und Kollegen, die durch Dienst, Fortbildung etc. verhindert sind, unmöglich ist an diesen Wahlen teilzunehmen und naturgemäß seit vielen Jahren die Beteiligung an diesen Wahlen sehr niedrig ist. Bei der letzten Wahl wurde z.B. der Spitalsärztevertreter des LKH Salzburg nur von 25 anwesenden Kolleginnen und Kollegen der insgesamt 650 Wahlberechtigten gewählt, bei der Bezirksärztevertreter-Wahl in der Stadt Salzburg waren von ca. 1.200 wahlberechtigten angestellten und niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen überhaupt nur 80 anwesend. 

Das wurde beim letzten Vorstand der Ärztekammer für Salzburg im vergangenen Dezember auf Initiative der Freien Ärztinnen und Ärzten thematisiert (siehe „Mehr direkte Demokratie in der Ärztekammer“ www.freie-aerzte.at/aktuelles/alle-news/singleansicht/article/mehr-direkte-demokratie-in-der-aerztekammer/ ). 

Manche in der Ärztekammer vertretenen Gruppen haben als „Nutznießer“ dieser niedrigen Wahlbeteiligung, bei der sie ihre Wunschkandidaten leicht durchbringen, naturgemäß keine Lust die Wahlordnung entsprechend zu ändern und moderne und transparente Wahlformen wie E-Voting und Briefwahl zu ermöglichen. Diese Gruppen führen jetzt an, dass der Verfassungsgerichtshof die ÖH-Wahl 2005, bei der die Stimmabgabe mit E-Voting möglich war, aufgehoben hat. Die ÖH-Wahl ist ebenso wie die Ärztekammer-Wahl eine per Gesetz verankerte Wahl. 

Die Wahl der Spitals- und Bezirksärztevertreter bzw. Fachgruppenobmänner hingegen ist im Ärztegesetz nicht vorgeschrieben, diese Vertreter haben deshalb auch nur eine „beratende“ Funktion. Wir, von den Freien Ärzten, werden in dieser Angelegenheit nicht locker lassen und uns weiterhin ganz klar für eine moderne, zeitgemäße und gleichzeitig transparente Wahlmöglichkeit einsetzen. Nur wenn unsere Vertreter von einer entsprechend großen Anzahl von Kolleginnen und Kollegen gewählt werden, haben sie ausreichend Gewicht, unsere Anliegen entsprechend und mit Nachdruck zu vertreten. 

Wahlen in Hinterzimmern von Wirtshäusern oder Spitalsambulanzen sind hier keinesfalls dienlich. 

internist(at)sebastianhuber.at